Wenn 32 Kirchengemeinden im Dekanat Markt Einersheim nicht nur nebeneinander existieren möchten, sondern ein gewinnbringendes Miteinander wünschen, braucht es Menschen, die sich zusammensetzen und gemeinsame Ziele verfolgen. Deshalb ist die Zusammenarbeit zwischen Kirchenvorsteher:innen der einzelnen Gemeinden, dem Dekan sowie Pfarrer:innen und Diakon:innen immens wichtig. Um diese Zusammenarbeit im Dekanat zu organisieren, gibt es die Dekanatssynode, das Dekanatspräsidium und den Dekanatsausschuss als Vertretungen der Kirchengemeinden.
Dekanatssynode
Die Dekanatssynode ist das Parlament eines Dekanates. Jede Kirchengemeinde entsendet einen Vertreter für sechs Jahre in die Synode. Höchstens ein Drittel der Mitglieder dürfen Pfarrer:innen sein. Ihre Aufgaben sind u.a. die Zusammenarbeit der Kirchengemeinden untereinander und mit übergemeindlichen Diensten zu fördern sowie Erfahrungen über das Gemeindeleben, die Diakonie und weitere kirchliche Arbeitsfelder auszutauschen. Die Dekanatssynode beschließt außerdem den Haushaltsplan und die Jahresrechnung des Dekanatsbezirks sowie über die Höhe der Umlagenanteile der Kirchengemeinden am Haushalt des Dekanatsbezirks. Zusätzlich ist es ihre Aufgabe, kirchliche Anliegen in der Öffentlichkeit zu vertreten. Darüber hinaus wählt die Dekanatssynode den Dekanatsausschuss. Die Synode kann an den Dekanatsausschuss, die Kirchenvorstände und das Pfarrkapitel Anfragen stellen sowie Anträge an den Landeskirchenrat und die Landessynode richten.
Geleitet wird die Dekanatssynode vom Dekanatspräsidium. Dieses besteht aus dem Dekan und zwei von der Dekanatssynode gewählten Mitgliedern. Die Präsidiumsmitglieder sind gleichberechtigt und wechseln sich im Vorsitz ab.
Mitglieder des Dekanatspräsidiums:
- Dekan Ivo Huber
- Pfarrerin Christine Kern
- Marianne Freimann
- Jürgen Scherzer
Dekanatsausschuss
Der Dekanatsausschuss ist die ständige Vertretung der Dekanatssynode. Er besteht aus dem Dekan und dessen Stellvertreter:in, den beiden weiteren Mitgliedern des Dekanatspräsidiums und vier gewählten Mitgliedern aus der Dekanatssynode (sowohl ehrenamtliche, als auch haupt-/nebenamtliche Mitglieder). Zusätzlich kann der Dekanatsausschuss aus kirchlichen Werken und Diensten bis zu fünf Mitglieder mit Stimmrecht berufen. Wichtig ist, dass die Vertreter des Dekanatsausschuss maximal zu 50 Prozent aus geistlichen Personen bestehen.
Der Dekanatsausschuss führt die Geschäfte der Dekanatssynode, er koordiniert die kirchliche Arbeit im Dekanatsbezirk, plant gemeinsame Vorhaben und arbeitet mit Kirchenvorständen sowie Vertretern kirchlicher Arbeitsbereiche zusammen. Er vertritt das Dekanat gerichtlich und außergerichtlich. Er beschließt über die Umsetzung der Landesstellenplanung sowie über die Errichtung von Planstellen für hauptamtliche Mitarbeitende im Dekanatsbezirk und trägt Mitverantwortung beim Einsatz der kirchlichen Mitarbeitenden. Desweiteren verwaltet der Dekanatsausschuss das Vermögen des Dekanatsbezirkes, stellt den Haushaltsplan und die Jahresrechnung auf und beschließt über beide. Außerdem unterstützt er den Dekan bei der Planung größerer kirchlicher Baumaßnahmen. Darüber hinaus bereitet der Dekanatsausschuss Tagungen der Dekanatssynode vor, gibt ihr Rechenschaft über seine Tätigkeiten ab und bemüht sich um die Zusammenarbeit mit anderen Kirchen und christlichen Gruppen.
Mitglieder des Dekanatsausschusses:
- Dekan Ivo Huber
- Pfarrerin Christine Kern
- Marianne Freimann
- Jürgen Scherzer
- Pfarrer Daniel Lischewski
- Pfarrer Jakob Neunhoeffer
- Dr. Till Danckworth
- Wilfried Rost
- Gunther Klatt
- Ludwig Günther
- Ludwig Weigand
- Anni Schober
- Diakonin Alena Willner
- Dorothea Kohr
- Felizia Reum
- Günter Ernst